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Wenn ein Gebäude oder ähnliches seine Denkmaleigenschaft verliert, dann wird ihm normalerweise der Denkmalwert aberkannt. Demnach wird das Objekt aus der Denkmalliste gestrichen. In der Regel wird man als Denkmalbesitzer von der Denkmalschutzbehörde darüber informiert, falls dem Objekt seine Denkmaleigenschaften aberkannt werden. Vielerorts gilt, dass beim Verlust der Denkmaleigenschaft auch die äußere Kennzeichnung des Objektes als Denkmal wegfällt. Demnach ist die Denkmalplakette meist nach Streichung aus der Denkmalliste zu entfernen. Bei Rückfragen kann man sich an die zuständige Denkmalschutzbehörde wenden.