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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Warum besitzt jedes Bundesland eine eigene Gesetzgebung zum Denkmalschutz?

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Die Bundesländer Deutschlands sind sowohl für die Gesetzgebung zum Denkmalschutz als auch für die Denkmalpflege selbst zuständig. Grundlage für die landeseigene Gesetzgebung bildet das „Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung“. Zu begründen ist die ländereigene Handhabung des Denkmalschutzes in der Kulturhoheit der Länder. Dementsprechend liegt die Zuständigkeit in Verwaltung und Gesetzgebung auf kulturellem Gebiet bei den Bundesländern. Insbesondere die Bereiche Bildung, Schul- und Hochschulwesen, Rundfunk, Fernsehen und Kunst sind als Gebiete der landeseigenen Kulturhoheit zu nennen.

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