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Die Restaurierung von Denkmälern kann als eine Instandsetzungsmaßnahme der Denkmalpflegebehörden verstanden werden. Grundsätzliches Ziel ist es, die vorhandene Substanz in ihrer eigentlichen Gebrauchsfähigkeit wiederherzustellen, wobei die originale Substanz bewahrt werden sollte. Durchgeführt werden solche Restaurierungen in der Regel von Restauratoren oder auch von Steinmetzen und anderen handwerklichen Betrieben. Beispielsweise werden in Kirchen die originalen Ausmalungen von Restauratoren wiederhergestellt, sodass mitunter Malereien oder die Substanz gesäubert und entsprechend sichtbar gemacht werden.