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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Was ist beim Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie zu beachten?

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Als Verfügungsberechtigter bzw. Inhaber eines Denkmals ist man natürlich berechtigt, das Denkmal zu verkaufen. Beim Verkauf der denkmalgeschützten Immobilie gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen und Möglichkeiten wie beim Verkauf anderer Immobilien. Doch zwei Aspekte sind in der Regel besonders zu beachten: Zunächst ist man dazu verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Des Weiteren ist der zuständigen Denkmalschutzbehörde der Verkauf des Denkmals mitzuteilen, sodass der Eigentumswechsel dort vermerkt werden kann.

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