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Wenn man eine Baumaßnahme an einem Baudenkmal durchführt, so bedarf dies in der Regel der baurechtlichen und denkmalpflegerischen Genehmigung. Sofern die Baumaßnahme als denkmalgerecht einzustufen ist, kann sie durch staatliche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten finanziell unterstützt werden. Solche Fördermöglichkeiten, ebenso wie steuerliche Vorteile bei der Erhaltung eines Denkmals, stellen wesentliche Punkte im Beratungsspektrum des Denkmalpflegeamtes dar. Natürlich ist es auch möglich, im zuständigen Denkmalpflegeamt den Antrag auf eine Bezuschussung der denkmalgerechten Baumaßnahme zu stellen.