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Eichamt - Häufige Fragen

Ist das Eichamt für das korrekte Anbringen von Füllstrichen auf Gläsern verantwortlich?

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Normalerweise obliegt es dem jeweiligen Hersteller von Gläsern bzw. Schankgefäßen, die Fülllinie korrekt anzubringen. Im Rahmen des gewerblichen Ausschanks von Getränken gilt es als obligatorisch, die Schankgefäße mit entsprechenden Füllstrichen nach dem Nennvolumen zu versehen. Insofern ist im Regelfall der Hersteller von Ausschankmaßen bzw. Schankgefäßen für die Richtigkeit des angegebenen Nennvolumens verantwortlich. Man kann sich bei Fragen zu den Füllstrichen auf Gläsern zunächst beim jeweiligen Hersteller informieren, der mittels Herstellerzeichen am Schankgefäß ermittelt werden kann. Darüber hinaus ist es möglich, sich bezüglich der allgemeinen Verwendung von nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Ausschankmaßen beim zuständigen Eichamt zu melden.

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