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Eichamt - Häufige Fragen

Kann die Gültigkeit einer Eichung erlöschen?

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Messgeräte wie z.B. Waagen, Taxameter oder auch Wasser- und Elektrizitätszähler im Haushalt gelten nur dann als geeicht, wenn in regelmäßigen Abständen eine Prüfung erfolgt und das zuständige Personal der Eichbehörde bzw. des Eichamtes  - jeweils für eine bestimmte Frist – die Eichung des Gerätes durch eine Eichmarke oder einen Hauptstempel kennzeichnet, wobei dieser verschiedene Ausführungen aufweisen kann. Die Eichung kann allerdings vorzeitig erlöschen, wenn das Messgerät eindeutig falsche Werte abseits der Toleranzgrenzen ausgibt oder z.B. Manipulationen am Sicherungsstempel vorgenommen werden.   

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