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Eichamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter Mogelpackungen?

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Fertigpackungen unterliegen zwar strengen Richtlinien, die im Einzelnen durch die Fertigpackungsverordnung näher geregelt sind, aber dennoch können so genannte Mogelpackungen existieren. Darunter ist eine abgepackte und verschlossene Ware zu verstehen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (z.B. durch die Verpackung, Böden oder zusätzliche Hohlräume) eine größere Füllmenge vortäuscht, als tatsächlich vorhanden ist. Für die Überwachung von Fertigpackungen ist in der Regel das Eichamt bzw. die Eichbehörde zuständig.  

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