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Der siebente Teil der Eichordnung befasst sich mit den allgemeinen Anforderungen an Messgeräte für die innerstaatliche Zulassung und Eichung. Insofern sind in den hiesigen Paragraphen beispielsweise die Messrichtigkeit, Messbeständigkeit und Prüfbarkeit thematisiert. Des Weiteren sind Zusatzeinrichtungen, Geräteverbindungen und der allgemeine Schutz gegen Bedienungsfehler und Eingriffe Bestandteil des siebenten Teils der Eichordnung. Nicht zuletzt beinhaltet dieser Teil der Eichordnung Festlegungen zu Verwendungshinweisen und Stempelstellen.