 | Welche Angaben enthält der so genannte Hauptstempel?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Werden Messgeräte (zum Beispiel Wasser-, Strom- oder Gaszähler, Taxameter oder Waagen geeicht, findet eine Überprüfung und Kontrolle seitens der zuständigen Eichämter bzw. Eichbehörden statt. Als Kennzeichnung dieser Prüfung erhält das eichfähige Gerät eine Eichmarke, die auch als Hauptstempel bezeichnet werden kann. Hier sind dann die durchführende Behörde/ Prüfstelle bzw. das Jahr der Eichung vermerkt. Bei der Eichung werden häufig Etiketten oder Plomben verwendet; bei Entfernen der Kennzeichnung erlischt die gültige Eichung.