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Herzstück eines E-Bikes oder Pedelec ist der Elektromotor der den Radfahrer normalerweise beim Treten unterstützt. Neben der normalen robusten Fahrradausstattung verfügt das E-Bike über einen Elektromotor und einen Akku, der den Strom liefert, sowie Steuerelektronik und Sensoren. Die Motorunterstützung kann der Fahrer selbst bestimmen. Meist steht am Lenker ein entsprechendes Display zur Verfügung. Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und es gibt kein Mindestalter für die Nutzung. Man benötigt weder Führerschein noch Versicherungsschutz. Natürlich darf man alle Radwege benutzen. Kinder können in Kindersitzen und im Anhänger transportiert werden. Es besteht keine Helmpflicht jedoch ist den Pedelec-Fahrern wegen der oftmals deutlich höheren Geschwindigkeiten zu einem Helm zu raten. Jedoch sind E-Bike 45 oder S-Pedelacs Kleinkrafträder. Hier gibt es eine Kennzeichen-, Helm- und Straßenbenutzungspflicht.