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Familiengericht - Häufige Fragen

In welchen Zuständigkeitsbereich fallen Verfahren zu Ehesachen?

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Verfahren in Ehesachen bzw. Lebenspartnerschaftssachen fallen in der Regel in den Zuständigkeitsbereich von Familiengerichten. In den Verfahren kann es zum Beispiel um die Trennung, Scheidung bzw. Aufhebung einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft gehen. Sind Kinder involviert, entscheidet das Gericht zudem über Fragen zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge, zur Pflegschaft bzw. zu Unterhaltsverpflichtungen. 

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