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Familienkasse - Häufige Fragen

Eines meiner drei Kinder ist nicht mehr kindergeldberechtigt, da es nun berufstätig ist. Ändert dies etwas an den Beitragssätzen für meine anderen beiden Kinder?

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Ja, die Beitragssätze können sich ändern. Für das erste und zweite Kind werden derzeit 184 Euro Kindergeld ausgezahlt, für das dritte Kind 190 Euro. Treten nun Veränderungen auf - etwa die Berufstätigkeit des ersten Kindes und damit der Wegfall der Kindergeldberechtigung, können die beiden anderen Kinder "rücken", sodass dann für die beiden anderen Kinder jeweils 184 Euro Kindergeld gezahlt würden. 

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