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Im Falle der Scheidung gilt es zunächst zu klären, wie die elterliche Sorge zukünftig wahrgenommen wird. Man kann sich das Sorgerecht teilen oder ein Elternteil erhält das alleinige Sorgerecht. Grundlegend für die Auszahlung von Kindergeld ist jedoch die Frage, in wessen Haushalt das Kind lebt. Wenn die Eltern weiterhin in einem gemeinsamen Haushalt leben, können sie selbst bestimmen, welches Elternteil das Kindergeld bekommen soll. Grundlegend hat jedoch nur ein Elternteil Anspruch auf das Kindergeld. Bei getrennt lebenden Eltern ist demnach von primärer Bedeutung, im Haushalt wessen Elternteils das Kind lebt. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich außerdem danach, wie viele Kinder im jeweiligen Haushalt leben. Nähere Informationen kann man bei der Familienkasse erhalten.