 | Ich bin vor 2 Monaten Mutter geworden und habe damals in dem Trubel verpasst, Kindergeld zu beantragen. Kann ich das auch jetzt noch tun?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das ist kein Problem, man kann auch sechs Monate nach der Geburt des Kindes noch den Antrag auf Kindergeld stellen. Der Erstantrag auf Kindergeld kann bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen rückwirkend gestellt werden. Bis zu sechs Monate wird dann das Kindergeld rückwirkend gezahlt, zumal die Familienkasse dazu auch gesetzlich verpflichtet ist. Wenn hierzu Fragen bestehen, ist natürlich eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Behörde möglich.