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Für viele junge Menschen stellt im Hinblick auf ein freiwilliges ökologisches bzw. soziales Jahr im In- oder Ausland die Frage nach der Finanzierung. Unter anderem ist von Interesse, ob – wenn das Jahr zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr absolviert wird – ein Kindergeldanspruch vorliegt. Dies ist in der Regel der Fall, wobei der jeweilige Träger seinen Sitz in Deutschland haben sollte. Über die genauen Bedingungen kann die Bundesagentur für Arbeit mit Ihrer Service-Hotline zum Thema Kindergeld Auskunft geben.