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Familienkasse - Häufige Fragen

Kann man als Kinderzuschlagempfänger auch Bildungsleistungen erhalten?

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Wenn man einen Kinderzuschlag bezieht, ist im Allgemeinen auch der Bezug von anderen Leistungen möglich, die dem Kind eine angemessene Bildung und Teilhabe ermöglichen sollen. Diese können beispielsweise für eintägige Ausflüge der Bildungsstätte, mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf oder zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Wenn man den Kinderzuschlag empfängt, ist allerdings nicht automatisch vom Bezug von Bildungs- und Teilhabeleistungen auszugehen. Diese sind bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen.

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