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Elterngeld ist grundlegend für Eltern gedacht, die aufgrund der Betreuung ihres Kindes nicht ihrer vollen Erwerbstätigkeit nachkommen können. Insofern richtet sich das Elterngeld an Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige und arbeitsuchende Elternteile. Doch auch Studenten oder Auszubildende können Elterngeld beantragen und beziehen. Die Voraussetzungen sind für alle gleich, nämlich müssen die Kinder im elterlichen Haushalt leben und nach der Geburt selbst betreut und erzogen werden. Zudem muss sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Elternteils in Deutschland befinden. Außerdem darf man bei einer Teilzeitbeschäftigung in der Regel nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Normalerweise dürfen Auszubildende oder Studenten ihrer Ausbildung auch in vollem Umfang nachkommen, soweit dies mit der Kindesbetreuung vereinbar ist.