ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Familienkasse - Häufige Fragen

Muss ich eine Veränderung der Lebensverhältnisse melden, auch wenn über meinen Kindergeldantrag noch nicht entschieden worden ist?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Generell unterliegt die Änderung bestimmter Lebensumstände einer unverzüglichen Mitteilungspflicht bei der zuständigen Familienkasse. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Änderung der Anschrift oder Bankverbindung, den Umzug ins Ausland oder den Auszug eines Kindes handeln. Veränderungen müssen aber auch dann mitgeteilt werden, wenn der Antrag sich gerade in der Prüfung befindet. Auch solche Veränderungen, die sich rückwirkend auf den Kindergeldanspruch auswirken, sind gegenüber der Familienkasse offenzulegen. 

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

41 - 60 von 95
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren