![]() | Was benötige ich, um einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen zu können?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen |
Kinderzuschlag kann dann bei der Familienkasse beantragt werden, wenn
- Ein Kind/ mehrere Kinder unter 25 im eigenen Haushalt lebt/ leben und Kindergeld erhält/ erhalten
- Die Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen (für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro)
- Einkommen und Vermögen eine festgelegte Höchstgrenze nicht überschreitet
- Der Bedarf der Familie durch die Zahlung des Kinderzuschlages gedeckt ist und somit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 besteht (gleichzeitiger Bezug beider Leistungen ist nicht möglich)
Der Kinderzuschlag wurde 2005 in Deutschland eingeführt, um einkommensschwache Familien zu unterstützen. Eltern, welche für den Unterhalt des Kindes nicht selbst aufkommen können und daher eigentlich Arbeitslosengeld II beanspruchen müssten, können nun einen Kinderzuschlag beantragen. Für Drei-Generationen-Haushalte oder Studentenhaushalte kommt der Kinderzuschlag aber nicht in Betracht. Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, ist abhängig vom Bedarf sowie vom Einkommen. Die entsprechenden Nachweise sind bei der Antragstellung bereitzuhalten. Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt maximal 140 Euro/ Monat je Kind.