ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Familienkasse - Häufige Fragen

Was gilt als Vermögen beim Kindergeldzuschlag?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Ähnlich wie bei anderen Sozialleistungen ist auch beim Kinderzuschlag das Vermögen bzw. das Einkommen des Antragstellers zu berücksichtigen. Zum Vermögen werden unter anderem Bausparguthaben, Wertpapiere, Bargeld und Grundeigentum gezählt. Da man dieses Vermögen als verwertbar ansieht und es für den Lebensunterhalt verwenden kann, wird es bei der Antragstellung auf Kinderzuschlag ebenso wie das Einkommen berücksichtigt. Wenn man einen Kinderzuschlag erhalten möchte, wird das verwertbare Vermögen genau hinsichtlich seiner Höhe und Grenzen geprüft, sodass eine Vermögenshöchstgrenze nicht überschritten werden sollte. Nähere Informationen kann man bei der zuständigen Familienkasse oder auf der Website der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Antwort bewerten:
(1)

Dazu passende Fragen:

81 - 95 von 95
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren