 | Was ist eine schädliche Erwerbstätigkeit beim Bezug von Kindergeld?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Anspruch auf Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus besteht normalerweise dann, wenn das volljährige Kind seiner erstmaligen Berufsausbildung nachkommt (z. B. Studium). Als schädlich wird eine Erwerbstätigkeit des Kindes angesehen, wenn diese eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden umfasst, sodass das Kind seiner Ausbildung nicht mehr optimal nachkommen könnte. Insofern wird also der Arbeitsumfang als schädlich angesehen. Wenn man jedoch zum Beispiel für zwei Monate in den Semesterferien mit einer größeren Arbeitszeit jobbt, ist dies nicht grundsätzlich als schädlich anzusehen. Maßgeblich ist die durchschnittliche Arbeitszeit im Kalenderjahr, die nicht mehr als 20 Stunden betragen soll.