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Familienkasse - Häufige Fragen

Welche Änderungen gibt es beim Kindergeld durch das Steuerverinfachungsgesetz aus dem Jahre 2011?

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Seit dem 1.1.2012 ist insbesondere die Einkünfte- und Bezügegrenze weggefallen. Wer nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums keiner Vollerwerbstätigkeit nachgeht und somit Anspruch auf Kindergeld hat, für den galten bisher Bezugsgrenzen in Höhe von 8.004,00 Euro jährlich. Diese Regelung ist mit dem Steuervereinfachungsgesetz weggefallen.

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