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Vor allem für die Beantragung von Kindergeld ist die Frage nach der Zuständigkeit von Familienkasse wichtig. In der Regel ist diejenige Familienkasse zuständig, in deren Zuständigkeitsbezirk der Antragsteller wohnhaft ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Sollte man seinen Wohnsitz im Ausland haben, ist in der Regel die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk die Lohnstelle des jeweiligen Beschäftigungsbetriebes ihren Sitz hat. Man kann auf der Website der Arbeitsagentur über die lokale Suche (Ort, Postleitzahl) die regionale Zuständigkeit der jeweiligen Familienkasse ausfindig machen. Wer jedoch im öffentlichen Dienst tätig ist und Empfänger von Versorgungsbezügen ist, der sollte sich an die Stelle des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers oder Dienstherrn wenden.