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Wer den Kinderzuschlag beziehen möchte, der muss einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem dürfen keine anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe bezogen werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Bezug des Kinderzuschlags auch über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus möglich. Die Altersgrenze für den Kinderzuschlag wird beim vollendeten 25. Lebensjahr angesetzt. Sollten sich aber bereits davor Änderungen bezüglich des etwaigen Bezugs von Sozialleistungen ergeben, so ist auch die Beendigung des Kinderzuschlag-Bezugs möglich. Für nähere Auskünfte kann man sich an die Familienkasse wenden.