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Normalerweise beginnen Jugendliche nach dem Schulabschluss eine berufliche Ausbildung. Zwischen dem Erwerb der Hochschulreife und dem tatsächlichen Studienbeginn liegen jedoch meist einige Wochen oder Monate. Für diese Zeit sind Abiturienten regelmäßig angehalten, sich arbeitslos zu melden. Für die Übergangszeit bzw. Zwangspause zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung (z. B. Studium) wird das Kindergeld normalerweise weitergezahlt. Allerdings sollte diese Übergangszeit in der Ausbildung des Kindes nicht länger als vier Kalendermonate andauern, um für die gesamte Zwangspause Kindergeld zu beziehen. Sollte das Kind keinen Ausbildungsplatz finden können, ist eine längere Auszahlung von Kindergeld möglich.