 | Kann ich eine Korrektur meiner ELStAM-Daten vornehmen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Mitunter ist es möglich, dass bei der Umstellung von der alten Lohnsteuerkarte in Papierform auf ELStAM (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) Daten verändert übernommen wurden. Für solche Fälle stellt das jeweilige Finanzamt des Landes normalerweise entsprechende Änderungsformulare bereit. In diesem Formular kann man die zutreffenden Angaben berichtigen. Bei Eheleuten können die Daten für beide Ehepartner in dem Formular geändert werden. In der Regel ist dieses ELStAM-Korrekturformular an das zuständige Finanzamt zu senden. Dort kann man sich darüber hinaus nähere Informationen zur Umstellung von der herkömmlichen Lohnsteuerkarte auf die elektronische Lohnsteuerkarte einholen.