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Finanzamt - Häufige Fragen

Mein neuer Arbeitgeber benötigt meine Lohnsteuerkarte, aber mein alter Arbeitgeber nutzt schon ELStAM. Was ist zu tun?

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Bei einem Arbeitgeberwechsel gilt grundsätzlich weiterhin, dass die Lohnsteuerkarte 2010 vom bisherigen Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auszuhändigen ist. Nur bei Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung ist es dem Arbeitgeber möglich, als Hauptarbeitgeber zu fungieren. Dies gilt für die Steuerklassen 1-5. Trotzdem die Lohnsteuerkarte in Papierform im Jahr 2013 gestreckt durch das elektronische Lohnsteuerverfahren abgelöst wird, ist die Weitergabe der Lohnsteuerangaben notwendig. Man kann beim bisherigen Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfragen. Darüber hinaus kann das Finanzamt bei Fragen rund um ELStAM weiterhelfen.

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