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Finanzamt - Häufige Fragen

Muss ich nach der Heirat die Änderungen meiner Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Finanzamt mitteilen?

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Bereits seit 2011 obliegen Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen nur noch den Finanzämtern, sodass auch Kommunen selbst keine entsprechenden Veränderungen mehr vornehmen. Die Verwaltung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt über eine Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern. Wenn sich der Personenstand ändert, wie dies beispielsweise bei einer Heirat geschieht, dann ist man normalerweise nicht selbst verpflichtet, eine Änderungsmitteilung zu machen. In der Regel werden die entsprechenden melderechtlichen Datenänderungen direkt von der Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuer weitergegeben, damit die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aktualisiert werden können. 

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