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Unter einer Außerprüfung im steuerrechtlichen Sinne versteht man eine von der Finanzbehörde durchgeführte Gesamtüberprüfung von steuerlich relevanten Beständen. Während die Zollverwaltung in der Regel für entsprechende Prüfungen beim Außenwirtschaftsverkehr und im Zollwesen zuständig ist, befasst sich das Finanzamt mit entsprechenden Überprüfungen innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. Dafür sind normalerweise besondere Finanzbehörden durch die Landesfinanzverwaltungen eingerichtet, die auf die Überprüfung von Großbetrieben, Konzernen und besonderen Branchen spezialisiert sind. Für Außenprüfungen bestehen im Allgemeinen bestimmte Voraussetzungen, um die Rechte des Steuerpflichtigen zu wahren.