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Finanzamt - Häufige Fragen

Was ist der Solidaritätszuschlag?

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Der auch als „Soli“ bekannte Solidaritätszuschlag stellt im Grunde eine ergänzende Abgabe zur Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer dar. Geregelt wird die Höhe des Solidaritätszuschlags über das Solidaritätszuschlaggesetz. Insofern beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Erst ab einer bestimmten Höhe der Lohnsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben - dies ist abhängig von der jeweiligen Steuerklasse.

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