ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Finanzamt - Häufige Fragen

Was kann man als Arbeitgeber tun, wenn der Arbeitnehmer seine vorhandene Steuer-Identifikationsnummer nicht mitteilt?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Mit der Umstellung von der Papier-Lohnsteuerkarte auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist es dem Arbeitgeber im Allgemeinen nicht möglich, beim Finanzamt die Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers beim Finanzamt in Erfahrung zu bringen. Wenn der Arbeitnehmer aus fahrlässigen oder vorsätzlichen Gründen nicht dem Arbeitgeber seine Steuer-IdNr. mitteilen sollte, so ist der Arbeitgeber zur Anwendung der Steuerklasse 6 für den Arbeitnehmer angehalten.

Antwort bewerten:
(1)

Dazu passende Fragen:

61 - 80 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren