 | Woher bekomme ich eine Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Aus verschiedenen Gründen kann eine Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte notwendig werden. Beispielsweise benötigt man ein solches Dokument, wenn man 2013 erstmals ein Arbeitsverhältnis beginnt, eine zweite Beschäftigung 2013 aufnehmen oder wenn die Lohnsteuerkarte 2010 verloren, zerstört oder unbrauchbar geworden ist. Die Bescheinigung für die Lohnsteuerberechnung erhält man im Allgemeinen beim zuständigen Finanzamt. Für die Beantragung einer Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerkarte ist normalerweise ein ausgefüllter Antrag beim Finanzamt vorzulegen. Das Formular wird von der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt.