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Die Fachgerichte für finanzgerichtliche Rechtsangelegenheiten zwischen Bürgern und Finanzbehörden sind in jedem Bundesland vorhanden, im Falle von Nordrhein-Westfalen und Bayern sogar mehrfach. Eine Ausnahme bilden lediglich Berlin und Brandenburg: Beide Bundesländer teilen sich ein Finanzgericht, welches sich in Cottbus befindet. Daneben gibt es – für Revisionsverfahren oder sonstige Beschwerden – den Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München.