 | Ich bin mit meinem Steuerbescheid nicht zufrieden. Kann ich bei Finanzgericht klagen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wenn man von der zuständigen Finanzbehörde einen Bescheid über die Festsetzung von Steuern erhalten hat und hiermit nicht einverstanden ist, können verschiedene Schritte einleitet werden. Es ist grundsätzlich möglich, unter Wahrung einer Frist gegen diesen Verwaltungsakt einen begründeten Einspruch einzulegen. Wird dem Ersuchen stattgegeben, erhält man sodann einen Änderungsbescheid. Wenn nicht, wird eine Einspruchsentscheidung mitgeteilt, gegen die man wiederum unter Einhaltung einer Frist beim zuständigen Finanzgericht Klage erheben kann.