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Finanzgericht - Häufige Fragen

Ich bin mit meinem Steuerbescheid nicht zufrieden. Kann ich bei Finanzgericht klagen?

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Wenn man von der zuständigen Finanzbehörde einen Bescheid über die Festsetzung von Steuern erhalten hat und hiermit nicht einverstanden ist, können verschiedene Schritte einleitet werden. Es ist grundsätzlich möglich, unter Wahrung einer Frist gegen diesen Verwaltungsakt einen begründeten Einspruch einzulegen. Wird dem Ersuchen stattgegeben, erhält man sodann einen Änderungsbescheid. Wenn nicht, wird eine Einspruchsentscheidung mitgeteilt, gegen die man wiederum unter Einhaltung einer Frist beim zuständigen Finanzgericht Klage erheben kann. 

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