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Nein, hierbei handelt es sich um zwei grundsätzlich völlig verschiedene Institutionen mit verschiedenen Aufgabenbereichen und Strukturen. Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München fungiert als zweite und damit letzte Instanz über den Finanzgerichten und ist für Steuer- und Zollsachen zuständig, nicht allerdings für diesbezügliche Strafverfahren. Der Bundesrechnungshof hingegen kontrolliert den Staatshaushalt (u.a. Verwendung von Steuergeldern, Prüfung und Beratung bei Ausgaben, Aussprechen unabhängiger Empfehlungen).