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Eigentlich muss man nicht als Kläger vor dem Finanzgericht seinen Klagegrund detailliert erklären. Vielmehr wird vom Gericht geprüft, ob ein Kläger die Formalitäten erfüllt und auch, ob sein Klagebegehren berechtigt ist. Das Finanzgericht ermittelt selbst die Fakten von Amts wegen und ist insofern nicht daran gebunden, was seitens der Finanzbehörde oder seitens des jeweiligen Klägers geäußert wird.