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Forstamt - Häufige Fragen

Sind Forstämter in ihrer Tätigkeit gesetzlich gebunden?

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Normalerweise zählt es zu den obligatorischen, behördlichen Aufgaben eines jeden Forstamtes, das jeweilige Landeswaldgesetz sowie das Bundeswaldgesetz zu überwachen (Forstaufsicht) und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu agieren. Insofern wird insbesondere die forstwirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Holzschlag, Jagd) auf die gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet. Grundsätzlich gilt daher, die ordnungsgemäße und nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern, um die Funktionen des Waldes hinsichtlich Nutzen, Schutz und Erholung bestmöglich zu gewährleisten.

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