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Forstamt - Häufige Fragen

Was unterscheidet den Staatswald vom Privatwald?

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Der Staatswald soll normalerweise im besonderen Maße dem Allgemeinwohl dienen. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes soll besonders effektiv und nachhaltig geschehen, wobei auch die Schutz- und Erholungsfunktionen gesonderte Berücksichtigung finden. Die Forstwirtschaft geschieht im Staatswald in der Regel durch Forstreviere bzw. Forstämter, während die Privatwaldbewirtschaftung meist durch den Waldbesitzer selbst ausgeübt wird. Im Gegensatz zum Privatwald soll der Staatswald im Allgemeinen auch den Aufgaben des forstlichen Versuchs- und Forschungswesens in besonderem Maße dienen. Die Nutzung des Staatswaldes hängt jedoch ebenso wie die des Privatwaldes stark von den Möglichkeiten des Standortes ab.

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