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Die Gestaltung des Grabes ist regelmäßig durch die Angehörigen oder nahe stehenden Personen eines Verstorbenen von Interesse. Als gesetzliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen sind die einschlägigen Gesetzestexte anzusehen, welche allgemein auf Bundeslandebene gelten. Die Aspekte der Grabgestaltung können als eher detaillierte, ortsabhängige Faktoren angesehen werden. Daher findet man meist im geltenden Landesbestattungsgesetz weniger Informationen zur Grabgestaltung. Stattdessen kann man sich vielmehr in der bestehenden kommunalen Friedhofsordnung der Kommune zu dem Thema belesen. Auskünfte kann auch das Friedhofsamt erteilen.