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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Ist die Ruhefrist deutschlandweit einheitlich geregelt?

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Unter der Ruhefrist versteht man im Allgemeinen den festgelegten Zeitraum einer Grabstellennutzung. Nach dem Verstreichen dieser Grabstellennutzungsdauer bzw. Ruhefrist darf normalerweise die Grabstelle oder das Urnengrab neu belegt werden. Die Regelung der Nutzungsdauer ist normalerweise im Landesrecht festgeschrieben, wobei die jeweilige Kommune die Ruhefristen in der bestehenden Friedhofsordnung festhält. Nicht selten richtet sich die Grabstellennutzungsdauer bei einer Erdbestattung nach der jeweiligen Verwesungsdauer, welche in Abhängigkeit von der lokalen Bodenbeschaffenheit steht. Bei Urnenbestattungen wird vielerorts eine kürzere Ruhefrist als bei Erdbestattungen angesetzt. Nähere Informationen zur Ruhefrist kann die jeweilige Friedhofsverwaltung erteilen.

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