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Das Bestattungsrecht und das Friedhofsrecht sind in Deutschland allgemein über die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer geregelt. In diesem Zusammenhang bestehen in den einzelnen Ländern entsprechende Friedhofs- und Bestattungsgesetze. Nach diesen müssen sich die Kommunen (Städte, Gemeinden etc.) grundsätzlich richten. Das Friedhofsrecht wird jedoch nicht durch die Kommunen oder Kirchengemeinden formuliert, stattdessen können diese ergänzende Regelungen treffen. In diesem Zusammenhang werden normalerweise Friedhofsordnungen und –satzungen formuliert, welche detailliertere Bestimmungen widergeben können. Man kann sich zum Friedhofsrecht sowie zu Richtlinien im Bestattungswesen normalerweise bei der Friedhofsbehörde informieren.