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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Stellt das Friedhofsamt den Leichenpass aus?

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Der Leichenpass dient im Allgemeinen der amtlichen Bescheinigung über die ordnungsgemäße Untersuchung und Einsargung eines Verstorbenen. In der Regel wird der Leichenpass notwendig, wenn man den Leichnam über die Bundesgrenze hinaus transportieren möchte. Vielerorts ist die örtliche Ordnungsbehörde für das Ausstellen des Leichenpasses verantwortlich, nachdem eine Bescheinigung durch den zuständigen Amtsarzt ausgestellt wurde. Sollte eine meldepflichtige Erkrankung entsprechend dem Infektionsschutzgesetz vorliegen, so ist normalerweise vom Gesundheitsamt über die Ausstellung eines Leichenpasses zu entscheiden.

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