 | Was ist der Unterschied zwischen einem Friedhof und einem Kirchhof?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Der Kirchhof darf allgemein als historische Form des Friedhofs angesehen werden. Bereits im 17. Jahrhundert wurde den kirchlichen Gemeinden die Obhut des Bestattungswesens nahegelegt, sodass vielerorts entsprechende Bestattungsanlagen in direkter Umgebung der örtlichen Kirche entstanden. Demnach befanden sich die Bestattungsanlagen grundlegend in kirchlicher Hand. Doch insbesondere im 19. und 20. Jahrhundert wurde die Notwendigkeit von kommunalen Friedhofsanlagen größer, sodass entsprechende Begräbnisorte auch ohne die Verbindung zu einer Kirche entstanden. Gleichzeitig wurden Friedhöfe in kommunaler Trägerschaft errichtet. Regelmäßig ist heutzutage für den Kirchhof bzw. kirchlichen Friedhof eine Religionsgemeinschaft der Träger; kommunale Friedhöfe befinden sich in öffentlicher/ kommunaler Hand.