ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Friedhofsamt - Häufige Fragen

Was ist ein Scheinfriedhof und ist hier das Friedhofsamt zuständig?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Der Scheinfriedhof hat im Gegensatz zum „normalen Friedhof“ normalerweise keine Verbindung zum Bestattungswesen. Vielmehr handelt es sich beim Scheinfriedhof um ein Gestaltungselement der Gartenkunst. Dabei werden meist unechte Grabmale (Kenotaphe) in einer Garten- oder Parkanlage angelegt. Da es sich beim Scheinfriedhof nicht um eine Bestattungsanlage im üblichen Sinne handelt, ist normalerweise auch nicht das Friedhofsamt zuständig. Wenn sich der Scheinfriedhof jedoch in einem öffentlichen Park oder Gartengelände befindet, dann kann er durchaus in den Zuständigkeitsbereich des Garten- und Friedhofsamtes fallen. Der wohl bekannteste Scheinfriedhof Deutschlands befindet sich im Irrhain in Kraftshof bei Nürnberg. Dieser erhielt seine heutige Gestaltung im Wesentlichen während des 18.-19. Jahrhunderts.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

61 - 80 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren