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Normalerweise zählen die Friedhofsverwaltung und das Bestattungswesen zu den regelmäßigen Aufgaben der Friedhofsämter. Entsprechend der landeseigenen und kommunalen Friedhofsordnungen und Friedhofssatzungen kümmert sich die Friedhofsbehörde um das Bestattungswesen. Im Allgemeinen werden die Vergabe von Bestattungsplätzen, die Angebote von Feuer- und Erdbestattungen und die Unterhaltung bzw. Verwaltung der Friedhofsanlagen zu den behördlichen Dienstleistungen im Rahmen des Bestattungswesens gezählt. Hingegen ist oftmals für die Sterbefallbeurkundung die jeweils zuständige Personenstandsbehörde (Standesamt) zuständig.