| Werden auf kirchlichen Friedhöfen auch Friedhofsgebühren erhoben?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Friedhofsgebühren dienen im Allgemeinen der Unterhaltung von Friedhöfen, sodass beispielsweise die Grabpflege, Friedhofsunterhaltung oder auch friedhofsgärtnerische Tätigkeiten durch die Einnahmen finanziert werden können. Die Friedhofsunterhaltung ist natürlich nicht nur als ständige Aufgabe auf kommunalen Friedhöfen anzusehen - auch Friedhöfe in Trägerschaft einer Religionsgemeinschaft gilt es im Allgemeinen zu unterhalten. Daher werden normalerweise auch auf kirchlichen Friedhöfen Friedhofsgebühren erhoben. Man kann sich in der Regel bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung bzw. beim kirchlichen Friedhofsträger über die bestehende Gebührenordnung informieren.