Im Allgemeinen spricht man nicht von einem deutschen Bestattungsgesetz. Der Grund ist darin zu finden, dass das Bestattungsrecht den einzelnen Bundesländern obliegt. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer ähneln sich jedoch häufig. Im Rahmen des Bestattungsrechts werden normalerweise Aspekte des Friedhofsrechts, der Leichensektion oder Bestattungsregelungen thematisiert. Behördlich richten sich in erster Linie die jeweiligen Friedhofsämter und Bestattungsbehörden nach den Bestattungs- und Friedhofsrechten. Zu den gängigen Aufgaben dieser Behörden zählen insbesondere die Verwaltung von Friedhöfen und die Bestattungsorganisation. In der Regel kann man sich bei der zuständigen Friedhofsbehörde zum allgemeinen Bestattungsrecht informieren.
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