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Gerichtsvollzieher - Häufige Fragen

Was ist ein Schuldnerverzeichnis?

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Das Schuldnerverzeichnis stellt grundlegend ein öffentliches Verzeichnis des jeweiligen Amtsgerichtes dar, worin Schuldner nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt über die Vermögensverhältnisse gelistet werden. Eine solche Versicherung kann normalerweise dann vom Gerichtsvollzieher abgenommen werden, wenn eine Pfändung den Gläubiger nicht befriedigen konnte oder eine Durchsuchung nach beweglichen Vermögensgegenständen erfolglos blieb (fruchtlose Pfändung. Die Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis entsprechend der Zivilprozessordnung geschieht normalerweise über das zuständige Amtsgericht.

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