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Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Gibt es heute noch den Bockschein für Prostituierte?

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Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 gibt es keinen Bockschein mehr. Hierbei handelte es sich um ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, welches Prostituierte, also Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr, regelmäßig vorzuweisen hatten. Seit 2001 gibt es diese behördliche Kontrollmaßnahme nicht mehr. Stattdessen setzt man auf die Angebote von Seiten der Gesundheitsämter, die auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden können. In einigen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern ist allerdings seither ein Kondomzwang vorgeschrieben.

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